Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Voraussetzung für eine logopädische Behandlung ist die Befürwortung durch einen Arzt.
Je nach Störungsbild wenden Sie sich an Ihren Kinder- / Jugendarzt, HNO - Arzt, Phoniater / Pädaudiologen, Neurologen, Allgemeinmediziner, Kieferorthopäden oder Zahnarzt.
Sollten Sie nun eine Verordnung für eine logopädische Behandlung bekommen haben, vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen Termin. Denn die Verordnung verliert nach 14 Tagen ihre Gültigkeit.

 

Wichtige Informationen für:

Gesetzlich versicherte Patienten:

- Die Kosten für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum
  18. Lebensjahr trägt die Krankenkasse.
- Erwachsene müssen einen Eigenanteil leisten
  (10,- € Rezeptgebühr plus 10 % der Behandlungskosten)
- Es ist möglich, sich bei seiner Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen.
  Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.    
  Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

Privat versicherte Patienten:

- Bevor die Behandlung bei uns beginnt, schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab.
  Darin sind alle Kosten für die Behandlung genau aufgelistet.

- Je nach dem in welcher privaten Krankenversicherung Sie versichert sind und je nach
  individuellem Tarif müssen Sie mit einer Zuzahlung zur logopädischen Behandlung rechnen.

 

Gerne fertigen wir einen Kostenvoranschlag für Sie an, damit Sie im Vorfeld die mögliche Zuzahlung einschätzen können.

 

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an.

 

 

Kontakt

Praxis für Logopädie
Alexandra Wilps
staatl. anerk. Logopädin

Stephanstraße 20a
41464 Neuss

Telefon 02131 - 52 33 991
Telefax 02131 - 52 33 992
Mobil 0177 - 80 48 421
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